
Laut Zuchtordnung des Zuchtverbandes ÖDK müssen in der Zucht stehende Hündinnen und Rüden im Zweijahreszyklus einen Ultraschall des Herzens machen. Bei diesem wird vorallem geachtet auf:
- Dilatative Kariomyopathie (DCM)
- Hypertrophe Kardiomyopathie (HCM)
- Klappendysplasien
- Stenosen
- Durchfluss der Aorta
- Durchflass der Pulmonalartierie
Beim Ultraschall in der TIerklinik St. Pölten zeigte sich bei unserem In VIto Veritas Mea Culpa, dass sein Herz eine gute Pumpleistung hat, kein Verdacht auf DCM oder HCM besteht und er, wie seine Eltern herzgesund ist. Die Untersuchung ist auch ein wichtiger Schritt zur Nachkörung zum Zuchtrüden, die wir Mitte September absolvieren werden.